EAM

eam_logo_glowZur Realisierung unseres Projekts arbeitet die Genossenschaft mit der EAM zusammen

  1. Über einen Projektunterstützungsvertrag wird die EAM von der Genossenschaft als Bauherrin mit der Planung, Vorbereitung, Bauvergabe und Bauüberwachung des Nahwärmenetzes in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Genossenschaft beauftragt.

    Eckpunkte eines Projektunterstützungsvertrages zum Bau des Nahwärmenetzes

    • Grundlagenermittlung
    • Vorplanung (Projekt-Planungsvorbereitungen)
    • Entwurfsplanung
    • Genehmigungsplanung
    • Ausführungsplanung
    • Vorbereitung der Vergabe
    • Mitwirkung bei der Vergabe
    • Bauüberwachung
    • Dokumentation
    • Koordination

    2. Die EAM betreibt die Heizzentrale und verpflichtet sich mit einem Wärmeliefertrag zur zuverlässigen Lieferung von Heizwärme an die Genossenschaft.

    Die Genossenschaft hat keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf diese Anlage. Die EAM trägt das wirtschaftliche Risiko, sorgt für Wartung, Betrieb, Reparaturen und Ersatzinvestitionen.

    Die Genossenschaft und die EAM schließen einen Vertrag über 20 Jahre Laufzeit, in dem die Lieferverpflichtungen der EAM ebenso geregelt sind wie die Preisgestaltung. Die Preisentwicklung ist so transparent und für einen langen Zeitraum zu übersehen.

    Die Preise sind nicht an Öl- oder Gaspreise gekoppelt sonden richten sich nach einer zwischen Energiegenossenschaft und EAM vertraglich vereinbarten Preisformel.

    Der Wärmepreis von 12,3 ct. / kWh, den die Wärmeabnehmer an die Energiegenossenschaft zahlen, enthält einen Anteil von 7,9 ct für die EAM Wärmelieferung.