Wenn das kein Grund zum Feiern ist!?
Die Kleinseelheimer Bioenergiegenossenschaft und ihr Partner EAM haben große Hürden zur Realisierung eines weiteren Bioenergiedorfs im Marburg-Biedenkopf genommen. Die Anzahl der Hauseigentümer, die ihre Gebäude an das geplante Nahwärmenetz anschließen werden, reicht aus, der Standort für die Heizzentrale steht fest, die Finanzierung ist sichergestellt, und die Genossenschaft hat die Zusage zur Aufnahme in einen Genossenschaftsverband erhalten. Seit wenigen Tagen steht daher fest, dass schon ab der Heizperiode 2017/18 in Kleinseelheim etwa 190.000 Liter Heizöl pro Jahr weniger verbrannt und in mehreren Häusern Nachtspeicheröfen demontiert werden. Zu Beginn werden mindestens 75 Häuser des Dorfes mit nur 700 Einwohnern mit holziger Biomasse aus der Region beheizt werden, weitere Hausanschlüsse sind für die kommenden Heizperioden fest eingeplant. 100 oder mehr Häuser sollen es in einigen Jahren werden. Dazu betreibt die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim ein etwa vier Kilometer langes Nahwärmenetz und stellt ein Gebäude am Ortsrand zur Verfügung, das als Heizzentrale genutzt wird. Die Heizzentrale wird durch die EAM mit modernster Technik ausgestattet und betrieben. Über einen langfristigen Wärmeliefervertrag garantiert die EAM eine sichere Wärmelieferung zu einem vertretbaren Preis.
In wenigen Wochen soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Bis dahin können weitere interessierte Hauseigentümer, die ihr Haus ebenfalls anschließen lassen möchten, mit der Bioenergiegenossenschaft Kontakt aufnehmen. Ein Anschluss nach den Bauarbeiten wäre dagegen teurer, da Fördergelder dann nicht mehr genutzt werden können. Über Details informiert die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim alle Hauseigentümer des Ortes in Nahwärmetreffs im Dorfgemeinschaftshaus, über Handzettel, ihre Internetseite und in persönlichen Gesprächen.
Jetzt beginnt also die konkrete Umsetzung – Vorstand und Aufsichtsrat werden beim nächsten Nahwärmetreff (voraussichtlich Anfang Mai) ausführlich berichten. Einladung folgt.
Bei Fragen, die vorher geklärt werden müssen, wenden Sie sich – wie bisher – direkt an den Vorstand oder den Aufsichtsrat.
Der Vorstand