Die ersten Anwohnerversammlungen haben am Donnerstag (30.6.16) stattgefunden, nämlich die für die „Schöne Aussicht“ / „Großseelheimer Straße“ und die „Gratte“. Etliche Bürger/innen nutzten die Chance, um mit Herrn Sammet vom Stadtbauamt, mit Herrn Laufer und Herrn Löttert-Götz von der EAM sowie Herrn Waldhardt, Herrn Köster und Frau Simon von der Bioenergiegenossenschaft ins Gespräch zu kommen und ihre Anliegen und Vorschläge vorzutragen.
Für die Anwohner der Großseelheimer Straße stand zunächst einmal die Kostenfrage für geplante Straßenbaumaßnahmen im Vordergrund. Der Landkreis, die Stadt Kirchhain und der ZMW werden 2017 die Straße einschl. Kanal, Wasserleitung und Gehwegen erneuern lassen. Für einen Teil der Maßnahmen werden Anliegergebühren fällig. Über deren Höhe wollte sich der Vertreter des Bauamts am Abend der Veranstaltung nicht äußern. Über Ergebnisse der Planung der Maßnahme, die erst vor kurzer Zeit beauftragt wurde, möchte das Bauamt im Herbst in einer Bürgerinformation informieren. Fest steht aber schon jetzt, dass durch gezielte Synergien (gleichzeitige Ausschreibung der „Großseelheimer Straße“ und der „Schönen Aussicht“, Kanal-, Wasser- und Gehsteigerneuerung gleichzeitig) Kosten gespart werden. Die Ersparnis wird größer, wenn auch noch das Nahwärmenetz mit gebaut wird und steigt mit der Zahl der Hausanschlüsse. Klar ist außerdem, dass Zahlungen für das Nahwärmeprojekt und den Straßenbau nicht gleichzeitig fällig wären. Der Genossenschaftsbeitrag muss bei Umsetzung des Projektes noch im Jahr 2016 gezahlt werden, die Anliegergebühren erst nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme, also vermutlich nicht vor 2018.
Die Genossenschaft und die EAM müssen bis Ende August Planungssicherheit haben. Deswegen betonten die Anwesenden, dass es sehr wichtig sei, möglichst schnell über Kostenschätzungen informiert zu sein, um die finanziellen Be- und Entlastungen bei einer Entscheidung für einen Anschluss an das geplante Nahwärmenetz einschätzen zu können. Daher kamen die Vertreter der Genossenschaft, der EAM und der Verwaltung darin überein, dass möglichst bis in der ersten Augusthälfte Kostenschätzungen durch das beauftragte Planungsbüro genannt werden sollen.
Für die Finanzierung der Genossenschaftseinlage (5.500 Euro) bieten die VR Bank Hessen Land und die Sparkasse Marburg Biedenkopf sehr zinsgünstige Darlehen für jeden an, der sich am Nahwärmeprojekt beteiligt (unabhängig von z.B. Lebensalter). [link nach unten bis “Finanzierung” scrollen!] Die Bedingungen für Investitionen in die nachhaltige Wärmeversorgung mit regenerativen Energien sind derzeit sehr günstig und werden weiter gefördert. Kürzliche Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ betreffen uns nicht.
Weitere Anliegen der Anwohner bezüglich der Erneuerung der Großseelheimer Straße waren die Frage, ob Kosten eingespart werden könnten, indem die Anwohner ihren Straßenabschnitt selber pflastern dürften, und die Sorge, dass die Straße nach der Erneuerung zur „Rennstrecke“ werden könnte. Herr Sammet nahm diese Anliegen zur Kenntnis und wird sie in die Planung mit einbeziehen lassen. In diesem Zusammenhang wies Herr Waldhardt in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und neuer Vorsitzender des städtischen Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr auf eine für Ende September geplante Verkehrsschau hin, wo Fragen der Verkehrssicherheit im Ort weiter behandelt werden.
Auch viele Fragen und Vorschläge zum Nahwärmenetz wurden ausführlich in beiden Versammlungen besprochen. Hierzu haben wir einen Frage- und Antwortkatalog zusammengestellt, den Sie hier nachlesen können: Häufig gestellte Fragen
Die Vertreter/in der Energiegenossenschaft, der EAM und des Stadtbauamts freuen sich, wenn viele weitere Kleinseelheimer/innen die Gelegenheit zum Gespräch nutzen.
Die nächsten Anwohnerversammlungen finden am Donnerstag, d. 7. Juli statt, von 18 – 19.30 (Sandweg und Dorfkern) und von 19.30 bis 21 Uhr (Am Fliederbusch, Kirschenbergstraße und co.) – mit vollstem Verständnis für alle, die die Versammlung rechtzeitig zum Beginn des Fußballspiels verlassen. Auch wenn wir die Straßenzüge gezielt eingeladen haben, so sind doch alle, die zu dem für sie vorgesehenen Termin nicht kommen können, herzlich zu einem anderen Termin willkommen. Und natürlich können Sie den Vorstand der Energiegenossenschaft auch persönlich kontaktieren.
Die Genossenschaft bittet alle, die die noch nicht eingetreten sind, aber ernsthaftes Interesse an einem Nahwärmeanschluss mit sofortiger oder späterer Wärmeabnahme oder einem Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, uns dies bis zum 15. August 2016 schriftlich mitzuteilen. [Link zum Formular] Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Für den Vorstand
Ulrike Simon, Rainer Waldhardt
Hier die Liste der häufig gestellten Fragen:
Die Antworten finden Sie hier: Häufig gestellte Fragen
1. Sollen landwirtschaftliche Flächen zum Anbau von Heizmaterial umgewidmet werden?
2. Es soll mit Heckenschnitt und Straßenpflegematerial geheizt werden – geht das überhaupt?
3. Es soll mit Heckenschnitt und Straßenpflegematerial geheizt werden – gibt es davon überhaupt genug?
4. Sieht das Konzept weiterhin die Nutzung von Solarenergie vor?
5. Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen für die Lieferung des Heizmaterials aus Stausebach?
6. Wo soll die Heizzentrale hin?
7. Kann man daran glauben, dass die Anwohner nicht durch den Anlagebetrieb beeinträchtigt werden?
8. Was passiert bei Störungen der Heizanlage?
9. Wird es auch im letzten Haus warm?
10. Wie hoch sind die Risiken, wenn ich die Kontrolle über meine Heizung an einen Nahwärmebetreiber abgebe?
11. Woher weiß ich, dass die Kosten für die Nahwärme nicht plötzlich stark ansteigen?
12. Manche Bioenergiedörfer, so wird häufiger gesagt, geben schon wieder auf. Woher weiß ich, dass das in Kleinseelheim nicht passiert?
13. Bin ich zu alt für einen Nahwärmeanschluss?
14. Wie funktionieren die Wärme- und Warmwasserversorgung?
15. Nutze ich dann das gleiche Wasser, das durchs Dorf kreist, in meinem Haus?
16. Wie funktioniert der Hausanschluss?
17. Welche Kosten kommen auf mich zu?
18. Kann ich mich ohne Wärmeabnahme anschließen lassen?
19. Warum kooperiert die Genossenschaft mit der EAM?
20. Bis wann muss ich mich entscheiden?