Mitglieder

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Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Mitbesitzer*in des Genossenschaftseigentums. Sie sind an einem evtl. Gewinn beteiligt und haften andererseits in Höhe Ihrer Genossenschaftseinlagen auch für Verluste. Eine Haftung über die Einlage hinaus besteht nicht, da unsere Satzung keine Nachschusspflicht vorsieht.

Als Mitglied sind Sie an allen wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft direkt beteiligt. Denn die Grundsätze werden von der Generalversammlung aller Mitglieder beschlossen (siehe Satzung). Über die Wahl des Aufsichtsrates (der wiederum den Vorstand bestimmt) nehmen Sie außerdem Einfluss auf die Leitung der Genossenschaft. Dabei gilt: jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile, die ein Mitglied hält. Sollten Sie einmal bei einer Generalversammlung verhindert sein, so können Sie ein anderes Mitglied schriftlich dazu bevollmächtigen, Sie zu vertreten.

Darüber hinaus lebt eine Genossenschaft vom Engagement ihrer Mitglieder. Es gab und gibt immer wieder viele Anlässe und Möglichkeiten sich zu engagieren. Und dies haben viele unserer Mitglieder auch getan. Zurzeit betrifft das vor allem die Pflege unseres Anwesens im Sandweg 33.

Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.
(Friedrich Wilhelm Raiffeisen)